Wann beginnt nach § 1 BGB die Rechtsfähigkeit des Menschen?

Wann beginnt nach § 1 BGB die Rechtsfähigkeit des Menschen? Wann beginnt nach § 1 BGB die Rechtsfähigkeit des Menschen?
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres
Mit Vollendung des 7. Lebensjahres
Mit Vollendung der Geburt
Bereits vor der Geburt
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